Führerscheinklassen


B – Klassen

Klasse B

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahr­zeug­kom­bi­na­tion max. 3500 kg
  • Einschluss: AM, L

Klasse BF17

  • Mindest­alter 17 Jahre
  • Begleitperson: mind. 30 Jahre (mit nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister)
  • Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahr­zeug­kom­bi­na­tion max. 3500 kg
  • Einschluss: AM, L

Klasse B96

  • Anhänger mit mehr als max. 750 kg zG erlaubt
  • Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG von 4250 kg in der Fahrzeugkombination
  • Mindestalter 18 Jahre

Klasse BE

  • Anhänger mit 3500 kg zG erlaubt
  • Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG von 7000 kg in der Fahrzeugkombination
  • Mindestalter 18 Jahre

A – Klassen

Klasse AM

  • Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h einer Motorleistung von maximal 4 kw bei Elektro- und Verbrennungsmotoren und maximal 50cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren
  • Mindestalter 15 Jahre

Klasse A1

  • Krafträder mit max 125 cm³, welche eine Maximale Leistung von 11 kW nicht überschreiten.
  • Verhältnis Leistungs/Leergewicht von maximal 0,1 kw/kg.
  • Mindestalter 16 Jahre

Klasse A2

  • Die Klasse A2 ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 35 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg beschränkt.
  • Mindestalter 18 Jahre

Klasse A

  • Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre, bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 beträgt das Mindestalter 20 Jahre.

Klasse B196

Schlüsselzahl zur Erweiterung der Klasse B zur Berechtigung der Klasse A1

  • Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren und Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Keine Fahrprüfung, Fahrlehrer muss Nachweis einer durchgeführten Fahrschulung, die aus mindestens neun Unterrichtseinheiten a 90 Minuten besteht (vier in Theorie und fünf in Praxis).
  • Die B196 hat nur in Deutschland Gültigkeit.