B – Klassen
Klasse B
- Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
- Einschluss: AM, L
Klasse BF17
- Mindestalter 17 Jahre
- Begleitperson: mind. 30 Jahre (mit nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister)
- Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
- Einschluss: AM, L
Klasse B96
- Anhänger mit mehr als max. 750 kg zG erlaubt
- Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG von 4250 kg in der Fahrzeugkombination
- Mindestalter 18 Jahre
Klasse BE
- Anhänger mit 3500 kg zG erlaubt
- Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG von 7000 kg in der Fahrzeugkombination
- Mindestalter 18 Jahre
A – Klassen
Klasse AM
- Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h einer Motorleistung von maximal 4 kw bei Elektro- und Verbrennungsmotoren und maximal 50cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren
- Mindestalter 15 Jahre
Klasse A1
- Krafträder mit max 125 cm³, welche eine Maximale Leistung von 11 kW nicht überschreiten.
- Verhältnis Leistungs/Leergewicht von maximal 0,1 kw/kg.
- Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2
- Die Klasse A2 ist für die ersten beiden Jahre auf Krafträder mit 35 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg beschränkt.
- Mindestalter 18 Jahre
Klasse A
- Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre, bei 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2 beträgt das Mindestalter 20 Jahre.
Klasse B196
Schlüsselzahl zur Erweiterung der Klasse B zur Berechtigung der Klasse A1
- Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren und Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein.
- Keine Fahrprüfung, Fahrlehrer muss Nachweis einer durchgeführten Fahrschulung, die aus mindestens neun Unterrichtseinheiten a 90 Minuten besteht (vier in Theorie und fünf in Praxis).
- Die B196 hat nur in Deutschland Gültigkeit.